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762 Ls 7/23•Amtsgericht Dortmund, 2023-03-13, 762 Ls 7/23
762 Ls 7/23Gericht erster Instanz13.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-13
Aktenzeichen: 762 Ls 7/23
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2023:0313.762LS7.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schöffengericht
Die Angeklagte wird wegen Betruges in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
In Höhe von N05 Euro wird die Einziehung von Wertersatz angeordnet.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich ihrer notwendigen Auslagen.
Vergehen strafbar gemäß §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 53, 73c StGB
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