Amtsgericht Detmold, 1998-09-30, 7 C 268/98

7 C 268/98Gericht erster Instanz30.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 7 C 268/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-09-30

Aktenzeichen: 7 C 268/98

ECLI: ECLI:DE:AGDT:1998:0930.7C268.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 05.08.1998 bleibt aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des beizutreibenden Betrages.

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