7 C 268/98•Amtsgericht Detmold, 1998-09-30, 7 C 268/98
Amtsgericht Detmold, 1998-09-30, 7 C 268/98
7 C 268/98Gericht erster Instanz30.09.1998
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 7 C 268/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-09-30
Aktenzeichen: 7 C 268/98
ECLI: ECLI:DE:AGDT:1998:0930.7C268.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 05.08.1998 bleibt aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %
des beizutreibenden Betrages.
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