8 C 392/05•Amtsgericht Detmold, 2005-07-14, 8 C 392/05
Amtsgericht Detmold, 2005-07-14, 8 C 392/05
8 C 392/05Gericht erster Instanz14.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 8 C 392/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-14
Aktenzeichen: 8 C 392/05
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2005:0714.8C392.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 149,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.12.2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 18% und dem Beklagten zu 82% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollsteckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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