Amtsgericht Detmold, 2007-06-26, 6 C 29/06

6 C 29/06Gericht erster Instanz26.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 6 C 29/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-26

Aktenzeichen: 6 C 29/06

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2007:0626.6C29.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil des vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbare Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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