6 C 29/06•Amtsgericht Detmold, 2007-06-26, 6 C 29/06
Amtsgericht Detmold, 2007-06-26, 6 C 29/06
6 C 29/06Gericht erster Instanz26.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 6 C 29/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-26
Aktenzeichen: 6 C 29/06
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2007:0626.6C29.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.
Das Urteil des vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbare Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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