8 C 187/09•Amtsgericht Detmold, 2010-10-11, 8 C 187/09
Amtsgericht Detmold, 2010-10-11, 8 C 187/09
8 C 187/09Gericht erster Instanz11.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 8 C 187/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-11
Aktenzeichen: 8 C 187/09
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2010:1011.8C187.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Tenor
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Detmold vom 18.12.2009 bleibt aufrecht erhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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