Amtsgericht Detmold, 2010-10-11, 8 C 187/09

8 C 187/09Gericht erster Instanz11.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 8 C 187/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-11

Aktenzeichen: 8 C 187/09

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2010:1011.8C187.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Detmold vom 18.12.2009 bleibt aufrecht erhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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