8 C 28/11•Amtsgericht Detmold, 2011-02-18, 8 C 28/11
Amtsgericht Detmold, 2011-02-18, 8 C 28/11
8 C 28/11Gericht erster Instanz18.02.2011
Regest
Der Aufgabenkreis des Betreuers "Vermögensangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung" umfasst nicht die Beauftragung von Entrümpelungsarbeiten in der Wohnung des Betreuten.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 8 C 28/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-18
Aktenzeichen: 8 C 28/11
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2011:0218.8C28.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Normen: BGB § 164, § 1902, § 631
Leitsätze
Der Aufgabenkreis des Betreuers "Vermögensangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung" umfasst nicht die Beauftragung von Entrümpelungsarbeiten in der Wohnung des Betreuten.
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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