Amtsgericht Detmold, 2011-02-18, 8 C 28/11

8 C 28/11Gericht erster Instanz18.02.2011

Regest

Der Aufgabenkreis des Betreuers "Vermögensangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung" umfasst nicht die Beauftragung von Entrümpelungsarbeiten in der Wohnung des Betreuten.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 8 C 28/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-18

Aktenzeichen: 8 C 28/11

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2011:0218.8C28.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Normen: BGB § 164, § 1902, § 631

Leitsätze

Der Aufgabenkreis des Betreuers "Vermögensangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung" umfasst nicht die Beauftragung von Entrümpelungsarbeiten in der Wohnung des Betreuten.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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