31 F 202/10•Amtsgericht Detmold, 2011-05-31, 31 F 202/10
Amtsgericht Detmold, 2011-05-31, 31 F 202/10
31 F 202/10Gericht erster Instanz31.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 31 F 202/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-31
Aktenzeichen: 31 F 202/10
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2011:0531.31F202.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Tenor
I. Die am 9. August X vor dem Standesbeamten des Standesamts in Detmold (Heiratsregister Nr. Y) geschlossene Ehe wird geschieden.
II. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Ehemannes bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungskonto ) zu Gunsten der Ehefrau ein Anrecht in Höhe von 7,4593 Entgeltpunkten auf deren Versicherungskonto Nr. bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31. Juli 2010, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Ehefrau bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungskonto) zu Gunsten des Ehemannes ein Anrecht in Höhe von 3,1695 Entgeltpunkten auf dessen Versicherungskonto Nr. bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31. Juli 2010, übertragen.Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Ehemannes bei dem Versorgungsträger Pensionskasse des Z (Pers.-Nr./Mitglieds-Nr.: ) zu Gunsten der Ehefrau ein Anrecht in Höhe von 3.454,58 EUR bezogen auf den 31. Juli 2010, übertragen.
III. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.Der Verfahrenswert wird wie folgt festgesetzt:Scheidung: 13.404 EURVersorgungsausgleich: 4.020 EUR __________insgesamt: 17.424 EUR
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