6 C 649/10•Amtsgericht Detmold, 2011-10-05, 6 C 649/10
Amtsgericht Detmold, 2011-10-05, 6 C 649/10
6 C 649/10Gericht erster Instanz05.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 6 C 649/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-05
Aktenzeichen: 6 C 649/10
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2011:1005.6C649.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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