4 OWi 989/11•Amtsgericht Detmold, 2012-02-04, 4 OWi 989/11
Amtsgericht Detmold, 2012-02-04, 4 OWi 989/11
4 OWi 989/11Gericht erster Instanz04.02.2012
Regest
Der Verteidiger hat im Bußgeldverfahren keinen Anspruch auf Einsicht in die Bedienungsanleitung und Lebensakte des eingesetzten Messgerätes.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 4 OWi 989/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-04
Aktenzeichen: 4 OWi 989/11
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2012:0204.4OWI989.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafrichter
Normen: OWiG § 62; StPO § 147, StPO § 244
Leitsätze
Der Verteidiger hat im Bußgeldverfahren keinen Anspruch auf Einsicht in die Bedienungsanleitung und Lebensakte des eingesetzten Messgerätes.
Tenor
Der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung vom […] gegen die Ablehnung der Überlassung der Lebensakte und der Bedienungsanleitung des Messgerätes vom […] wird auf seine Kosten als unbegründet zurückgewiesen.
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