8 C 4/12•Amtsgericht Detmold, 2012-06-15, 8 C 4/12
Amtsgericht Detmold, 2012-06-15, 8 C 4/12
8 C 4/12Gericht erster Instanz15.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 8 C 4/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-15
Aktenzeichen: 8 C 4/12
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2012:0615.8C4.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: § 833 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Dem Kläger werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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