Amtsgericht Detmold, 2012-06-15, 8 C 4/12

8 C 4/12Gericht erster Instanz15.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 8 C 4/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-15

Aktenzeichen: 8 C 4/12

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2012:0615.8C4.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: § 833 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Dem Kläger werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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