Amtsgericht Detmold, 2012-08-09, 7 C 101/12

7 C 101/12Gericht erster Instanz09.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 7 C 101/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-09

Aktenzeichen: 7 C 101/12

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2012:0809.7C101.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht dieser vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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