Amtsgericht Detmold, 2013-07-11, 23 XIV 2825/B

23 XIV 2825/BGericht erster Instanz11.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 23 XIV 2825/B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-11

Aktenzeichen: 23 XIV 2825/B

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2013:0711.23XIV2825B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter

Normen: AufenthG § 62 Abs. 3

Tenor

Gegen den Betroffenen wird die Abschiebungshaft angeordnet.

Die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung wird angeordnet. Der Zeitpunkt der sofortigen Wirksamkeit ist eingetreten am 11.07.2013 um 15.10 Uhr mit Bekanntgabe an den Betroffenen im Anhörungstermin.

Die Haft dauert bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens jedoch bis zum 22.07.2013 vorbehaltlich einer Verlängerung der Entscheidung.

Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.

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