Amtsgericht Detmold, 2013-11-18, 33 F 220/13

33 F 220/13Gericht erster Instanz18.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 33 F 220/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-11-18

Aktenzeichen: 33 F 220/13

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2013:1118.33F220.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter

Tenor

Den Antragsgegnern (Kindeseltern) wird das gemeinsame Sorgerecht für das Kind L, geboren am entzogen und Vormundschaft wird angeordnet.

Zum Vormund wird Frau y, bestellt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Streitwert wird auf 3.000 € festgesetzt.

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