33 F 220/13•Amtsgericht Detmold, 2013-11-18, 33 F 220/13
Amtsgericht Detmold, 2013-11-18, 33 F 220/13
33 F 220/13Gericht erster Instanz18.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 33 F 220/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-18
Aktenzeichen: 33 F 220/13
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2013:1118.33F220.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Tenor
Den Antragsgegnern (Kindeseltern) wird das gemeinsame Sorgerecht für das Kind L, geboren am entzogen und Vormundschaft wird angeordnet.
Zum Vormund wird Frau y, bestellt.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Streitwert wird auf 3.000 € festgesetzt.
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