8 C 179/14•Amtsgericht Detmold, 2014-07-21, 8 C 179/14
Amtsgericht Detmold, 2014-07-21, 8 C 179/14
8 C 179/14Gericht erster Instanz21.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 8 C 179/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-21
Aktenzeichen: 8 C 179/14
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2014:0721.8C179.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.091,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2013 sowie 6,50 € vorgerichtliche Mahnauslagen zu bezahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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