31 F 177/14•Amtsgericht Detmold, 2014-09-04, 31 F 177/14
Amtsgericht Detmold, 2014-09-04, 31 F 177/14
31 F 177/14Gericht erster Instanz04.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 31 F 177/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-04
Aktenzeichen: 31 F 177/14
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2014:0904.31F177.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: § 280 Abs. 2 BGB i.V.m. § 286 BGB
Tenor
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller einen Betrag i.H.v. 255,85 € nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.05.2014 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Verfahrenswert wird auf bis zu 300 € festgesetzt.
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