4 OWi-35 Js 1089/14-343/14•Amtsgericht Detmold, 2014-10-10, 4 OWi-35 Js 1089/14-343/14
Amtsgericht Detmold, 2014-10-10, 4 OWi-35 Js 1089/14-343/14
4 OWi-35 Js 1089/14-343/14Gericht erster Instanz10.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 4 OWi-35 Js 1089/14-343/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-10
Aktenzeichen: 4 OWi-35 Js 1089/14-343/14
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2014:1010.4OWI35JS1089.14.3.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Bußgeldgericht
Tenor
Der Betroffene wird wegen fahrlässigem nicht wahrheitsgemäßen Ausfüllens eines Formblattes zu einer Geldbuße von 150,00 € verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.
(§§ 4 Abs. 2, 24 Abs. 1 Nr.4, Abs. 2 SchfHwG)
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