6 C 394/14•Amtsgericht Detmold, 2015-01-07, 6 C 394/14
Amtsgericht Detmold, 2015-01-07, 6 C 394/14
6 C 394/14Gericht erster Instanz07.01.2015
Regest
Abiturjahrgang als Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 6 C 394/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-07
Aktenzeichen: 6 C 394/14
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2015:0107.6C394.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Normen: BGB § 705
Leitsätze
Abiturjahrgang als Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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