2 Cs-41 Js 489/13-439/14•Amtsgericht Detmold, 2015-01-21, 2 Cs-41 Js 489/13-439/14
Amtsgericht Detmold, 2015-01-21, 2 Cs-41 Js 489/13-439/14
2 Cs-41 Js 489/13-439/14Gericht erster Instanz21.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 2 Cs-41 Js 489/13-439/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-21
Aktenzeichen: 2 Cs-41 Js 489/13-439/14
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2015:0121.2CS41JS489.13.439.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Normen: StGB § 229
Tenor
Der Angeklagte ist der fahrlässigen Körperverletzung schuldig.
Er wird deshalb verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50,- Euro bleibt vorbehalten.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
(angewendete Vorschiften: §§ 229, 59 StGB)
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