9 M 2615/14•Amtsgericht Detmold, 2015-01-30, 9 M 2615/14
Amtsgericht Detmold, 2015-01-30, 9 M 2615/14
9 M 2615/14Gericht erster Instanz30.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 9 M 2615/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-01-30
Aktenzeichen: 9 M 2615/14
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2015:0130.9M2615.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Tenor
In Abänderung der des Beschlusses des Amtsgerichts Detmold vom 04.12.2014 in der Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 12.01.2015 sind von dem Schuldner aufgrund des Vergleiches vor dem Amtsgericht Detmold vom 22.05.2012, Geschäftsnummer: 7 C 90/12 für den Zeitraum vom 12.04.2013 bis zum 20.08.2013 625,26 EUR an Zwangsvollstreckungskosten nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.10.2014 und weitere 3,50 EUR Zustellungsauslagen des Festsetzungsverfahrens nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.10.2014 an den Gläubiger zu erstatten.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.