Amtsgericht Detmold, 2015-02-16, 8 C 450/14

8 C 450/14Gericht erster Instanz16.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 8 C 450/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-16

Aktenzeichen: 8 C 450/14

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2015:0216.8C450.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung abzuwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
    1. Die Berufung wird zugelassen.

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