8 C 450/14•Amtsgericht Detmold, 2015-02-16, 8 C 450/14
Amtsgericht Detmold, 2015-02-16, 8 C 450/14
8 C 450/14Gericht erster Instanz16.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 8 C 450/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-16
Aktenzeichen: 8 C 450/14
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2015:0216.8C450.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
- Die Klage wird abgewiesen.
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- Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung abzuwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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- Die Berufung wird zugelassen.
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