Amtsgericht Detmold, 2016-02-19, 7 C 462/15

7 C 462/15Gericht erster Instanz19.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 7 C 462/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-19

Aktenzeichen: 7 C 462/15

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2016:0219.7C462.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: § 357 Abs. 8 BGB, § 312 b Abs. 1, § 312 g Abs. 1 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin ist befugt, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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