7 C 462/15•Amtsgericht Detmold, 2016-02-19, 7 C 462/15
Amtsgericht Detmold, 2016-02-19, 7 C 462/15
7 C 462/15Gericht erster Instanz19.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 7 C 462/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-19
Aktenzeichen: 7 C 462/15
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2016:0219.7C462.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: § 357 Abs. 8 BGB, § 312 b Abs. 1, § 312 g Abs. 1 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin ist befugt, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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