33 F 150/16•Amtsgericht Detmold, 2016-06-13, 33 F 150/16
Amtsgericht Detmold, 2016-06-13, 33 F 150/16
33 F 150/16Gericht erster Instanz13.06.2016
Regest
Ein Umgangsvergleich kann nur aus triftigen, das Wohl der Kinder nachhaltig berührenden Gründen abgeändert werden.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 33 F 150/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-13
Aktenzeichen: 33 F 150/16
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2016:0613.33F150.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengerich
Normen: BGB § 1684, 1696
Leitsätze
Ein Umgangsvergleich kann nur aus triftigen, das Wohl der Kinder nachhaltig berührenden Gründen abgeändert werden.
Tenor
I. Der Antrag wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
III. Der Verfahrenswert wird auf 3000 € festgesetzt.
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