Amtsgericht Detmold, 2016-06-13, 33 F 150/16

33 F 150/16Gericht erster Instanz13.06.2016

Regest

Ein Umgangsvergleich kann nur aus triftigen, das Wohl der Kinder nachhaltig berührenden Gründen abgeändert werden.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 33 F 150/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-13

Aktenzeichen: 33 F 150/16

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2016:0613.33F150.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengerich

Normen: BGB § 1684, 1696

Leitsätze

Ein Umgangsvergleich kann nur aus triftigen, das Wohl der Kinder nachhaltig berührenden Gründen abgeändert werden.

Tenor

I. Der Antrag wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

III. Der Verfahrenswert wird auf 3000 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.