33 F 287/15•Amtsgericht Detmold, 2016-08-23, 33 F 287/15
Amtsgericht Detmold, 2016-08-23, 33 F 287/15
33 F 287/15Gericht erster Instanz23.08.2016
Regest
Ausschlussgrund kann auch ein eheliches Fehlverhalten ohne wirtschaftliche Relevanz sein (hier: langjähriger sexueller Missbrauch der gemeinschaftlichen Tochter).
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 33 F 287/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-08-23
Aktenzeichen: 33 F 287/15
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2016:0823.33F287.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: § 27 VersAusglG
Leitsätze
Ausschlussgrund kann auch ein eheliches Fehlverhalten ohne wirtschaftliche Relevanz sein (hier: langjähriger sexueller Missbrauch der gemeinschaftlichen Tochter).
Tenor
Die am 30.05.1997 vor dem Standesamt Bielefeld unter der Heiratsregisternummer 580/1997 geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.
Der Versorgungsausgleich findet nicht statt.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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