Amtsgericht Detmold, 2016-08-23, 33 F 287/15

33 F 287/15Gericht erster Instanz23.08.2016

Regest

Ausschlussgrund kann auch ein eheliches Fehlverhalten ohne wirtschaftliche Relevanz sein (hier: langjähriger sexueller Missbrauch der gemeinschaftlichen Tochter).

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 33 F 287/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-08-23

Aktenzeichen: 33 F 287/15

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2016:0823.33F287.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: § 27 VersAusglG

Leitsätze

Ausschlussgrund kann auch ein eheliches Fehlverhalten ohne wirtschaftliche Relevanz sein (hier: langjähriger sexueller Missbrauch der gemeinschaftlichen Tochter).

Tenor

Die am 30.05.1997 vor dem Standesamt Bielefeld unter der Heiratsregisternummer 580/1997 geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

Der Versorgungsausgleich findet nicht statt.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.