Amtsgericht Detmold, 2018-03-15, 7 C 147/17

7 C 147/17Gericht erster Instanz15.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 7 C 147/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-15

Aktenzeichen: 7 C 147/17

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2018:0315.7C147.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden den Klägern als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht dieser vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 946,33 € festgesetzt

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