Amtsgericht Detmold, 2019-02-01, 6 C 387/18

6 C 387/18Gericht erster Instanz01.02.2019

Regest

Dem nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach §§ 7, 19 SchVG bestellten gemeinsamen Vertreter steht ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung gegen die einzelnen Schuldverschreibungsgläubiger nicht zu.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 6 C 387/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-01

Aktenzeichen: 6 C 387/18

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2019:0201.6C387.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin

Normen: SchVG § 7 Abs. 6, SchVG § 19 Abs. 1, SchVG § 19 Abs. 2, SchVG § 5 Abs. 1

Leitsätze

Dem nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach §§ 7, 19 SchVG bestellten gemeinsamen Vertreter steht ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung gegen die einzelnen Schuldverschreibungsgläubiger nicht zu.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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