34 F 171/19•Amtsgericht Detmold, 2019-11-12, 34 F 171/19
Amtsgericht Detmold, 2019-11-12, 34 F 171/19
34 F 171/19Gericht erster Instanz12.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 34 F 171/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-11-12
Aktenzeichen: 34 F 171/19
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2019:1112.34F171.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind A, geb. am 08.xx.2015 wird auf den Vater übertragen.
Im Übrigen besteht die gemeinsame elterliche Sorge fort.
Die Gerichtskosten tragen die Kindeseltern zu je 1/2; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert: 3.000,00 EUR.
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