Amtsgericht Detmold, 2019-11-12, 34 F 171/19

34 F 171/19Gericht erster Instanz12.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 34 F 171/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-11-12

Aktenzeichen: 34 F 171/19

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2019:1112.34F171.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind A, geb. am 08.xx.2015 wird auf den Vater übertragen.

Im Übrigen besteht die gemeinsame elterliche Sorge fort.

Die Gerichtskosten tragen die Kindeseltern zu je 1/2; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 3.000,00 EUR.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.