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34 F 252/22•Amtsgericht Detmold, 2023-02-15, 34 F 252/22
34 F 252/22Gericht erster Instanz15.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-15
Aktenzeichen: 34 F 252/22
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2023:0215.34F252.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Amtsgericht Detmold
Normen: BGB § 1671; FamFG § 156; FamFG § 163
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes A, geb. am 00.00.0000 wird unter Abweisung des entsprechenden Antrages des Vater auf die Mutter übertragen.
Im Übrigen besteht die gemeinsame elterliche Sorge fort.
Die Gerichtskosten tragen die Kindeseltern zu je 1/2; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert: 2.000,00 EUR (§§ 41, 45 FamGKG).
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