27 C 672/89•Amtsgericht Duisburg, 1990-07-25, 27 C 672/89
Amtsgericht Duisburg, 1990-07-25, 27 C 672/89
27 C 672/89Gericht erster Instanz25.07.1990
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 27 C 672/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-07-25
Aktenzeichen: 27 C 672/89
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:1990:0725.27C672.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
für R e c h t erkannt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 630,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 09. 09.1989 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 8/13, die Beklagten als Gesamtschuldner 5/13.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 350,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vorher in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
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