Amtsgericht Duisburg, 1992-11-11, 49 C 350/91

49 C 350/91Gericht erster Instanz11.11.1992

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 49 C 350/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-11-11

Aktenzeichen: 49 C 350/91

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:1992:1111.49C350.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

I. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.864,95 DM nebst 12,5 % Zinsen seit dem 10.8.1990 zu zahlen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,-- DM vorläufig vollstreckbar.

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