49 C 350/91•Amtsgericht Duisburg, 1992-11-11, 49 C 350/91
Amtsgericht Duisburg, 1992-11-11, 49 C 350/91
49 C 350/91Gericht erster Instanz11.11.1992
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 49 C 350/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-11-11
Aktenzeichen: 49 C 350/91
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:1992:1111.49C350.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
I. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.864,95 DM nebst 12,5 % Zinsen seit dem 10.8.1990 zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,-- DM vorläufig vollstreckbar.
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