49 C 399/98•Amtsgericht Duisburg, 1999-04-14, 49 C 399/98
Amtsgericht Duisburg, 1999-04-14, 49 C 399/98
49 C 399/98Gericht erster Instanz14.04.1999
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 49 C 399/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-04-14
Aktenzeichen: 49 C 399/98
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:1999:0414.49C399.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.