Amtsgericht Duisburg, 1999-04-14, 49 C 399/98

49 C 399/98Gericht erster Instanz14.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 49 C 399/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-04-14

Aktenzeichen: 49 C 399/98

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:1999:0414.49C399.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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