3 C 654/02•Amtsgericht Duisburg, 2002-04-08, 3 C 654/02
Amtsgericht Duisburg, 2002-04-08, 3 C 654/02
3 C 654/02Gericht erster Instanz08.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 3 C 654/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-08
Aktenzeichen: 3 C 654/02
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2002:0408.3C654.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 56,75 Euro (111,-- DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 5. Dezember 2001 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 80 % und der Beklagten zu 20 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.