53 C 3211/02•Amtsgericht Duisburg, 2002-07-31, 53 C 3211/02
Amtsgericht Duisburg, 2002-07-31, 53 C 3211/02
53 C 3211/02Gericht erster Instanz31.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 53 C 3211/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-31
Aktenzeichen: 53 C 3211/02
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2002:0731.53C3211.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Mehrkosten des Rechtsstreits, die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstanden sind, trägt der Kläger. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.