Amtsgericht Duisburg, 2002-11-29, 3 C 4908/02

3 C 4908/02Gericht erster Instanz29.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 3 C 4908/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-29

Aktenzeichen: 3 C 4908/02

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2002:1129.3C4908.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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