53 C 4091/02•Amtsgericht Duisburg, 2003-03-13, 53 C 4091/02
Amtsgericht Duisburg, 2003-03-13, 53 C 4091/02
53 C 4091/02Gericht erster Instanz13.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 53 C 4091/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-13
Aktenzeichen: 53 C 4091/02
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2003:0313.53C4091.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,-- Euro abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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