63 IN 170/03•Amtsgericht Duisburg, 2003-08-04, 63 IN 170/03
Amtsgericht Duisburg, 2003-08-04, 63 IN 170/03
63 IN 170/03Gericht erster Instanz04.08.2003
Regest
1. Eine Erbengemeinschaft wird durch die auf Dauer angelegte gemeinsame wirtschaftliche Nutzung des Nachlasses nicht ohne weiteres zu einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts. 2. Eine Erbengemeinschaft als solche ist nicht insolvenzfähig. Ihre Insolvenz ist durch ein Nachlaßinsolvenzverfahren abzuwickeln. AG Duisburg, Beschluß vom 04.08.2003 - 63 IN 170/03
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 63 IN 170/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-08-04
Aktenzeichen: 63 IN 170/03
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2003:0804.63IN170.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Insolvenzgericht
Normen: InsO § 11 Abs. 2, § 315, BGB § 2032
Leitsätze
-
Eine Erbengemeinschaft wird durch die auf Dauer angelegte gemeinsame wirtschaftliche Nutzung des Nachlasses nicht ohne weiteres zu einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts.
-
Eine Erbengemeinschaft als solche ist nicht insolvenzfähig. Ihre Insolvenz ist durch ein Nachlaßinsolvenzverfahren abzuwickeln.
AG Duisburg, Beschluß vom 04.08.2003 - 63 IN 170/03
Tenor
Der Eröffnungsantrag vom 24.06.2003 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.
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