Amtsgericht Duisburg, 2003-08-04, 63 IN 170/03

63 IN 170/03Gericht erster Instanz04.08.2003

Regest

1. Eine Erbengemeinschaft wird durch die auf Dauer angelegte gemeinsame wirtschaftliche Nutzung des Nachlasses nicht ohne weiteres zu einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts. 2. Eine Erbengemeinschaft als solche ist nicht insolvenzfähig. Ihre Insolvenz ist durch ein Nachlaßinsolvenzverfahren abzuwickeln. AG Duisburg, Beschluß vom 04.08.2003 - 63 IN 170/03

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 63 IN 170/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-08-04

Aktenzeichen: 63 IN 170/03

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2003:0804.63IN170.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Insolvenzgericht

Normen: InsO § 11 Abs. 2, § 315, BGB § 2032

Leitsätze

  1. Eine Erbengemeinschaft wird durch die auf Dauer angelegte gemeinsame wirtschaftliche Nutzung des Nachlasses nicht ohne weiteres zu einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts.

  2. Eine Erbengemeinschaft als solche ist nicht insolvenzfähig. Ihre Insolvenz ist durch ein Nachlaßinsolvenzverfahren abzuwickeln.

AG Duisburg, Beschluß vom 04.08.2003 - 63 IN 170/03

Tenor

Der Eröffnungsantrag vom 24.06.2003 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

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