Amtsgericht Duisburg, 2003-11-27, 33 C 4084/03

33 C 4084/03Gericht erster Instanz27.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 33 C 4084/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-27

Aktenzeichen: 33 C 4084/03

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2003:1127.33C4084.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger

auferlegt.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvoll-

streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

175,00 EUR abzuwenden, falls nicht die Beklagte

vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit

leistet.

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