33 C 4084/03•Amtsgericht Duisburg, 2003-11-27, 33 C 4084/03
Amtsgericht Duisburg, 2003-11-27, 33 C 4084/03
33 C 4084/03Gericht erster Instanz27.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 33 C 4084/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-27
Aktenzeichen: 33 C 4084/03
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2003:1127.33C4084.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger
auferlegt.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvoll-
streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von
175,00 EUR abzuwenden, falls nicht die Beklagte
vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit
leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.