50 C 4429/03•Amtsgericht Duisburg, 2004-06-16, 50 C 4429/03
Amtsgericht Duisburg, 2004-06-16, 50 C 4429/03
50 C 4429/03Gericht erster Instanz16.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 50 C 4429/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-16
Aktenzeichen: 50 C 4429/03
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2004:0616.50C4429.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 493,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2003 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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