Amtsgericht Duisburg, 2004-06-16, 50 C 4429/03

50 C 4429/03Gericht erster Instanz16.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 50 C 4429/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-16

Aktenzeichen: 50 C 4429/03

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2004:0616.50C4429.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 493,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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