Amtsgericht Duisburg, 2004-09-20, 6 C 2662/04

6 C 2662/04Gericht erster Instanz20.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 6 C 2662/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-20

Aktenzeichen: 6 C 2662/04

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2004:0920.6C2662.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Abteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.