53 C 5163/04•Amtsgericht Duisburg, 2005-01-21, 53 C 5163/04
Amtsgericht Duisburg, 2005-01-21, 53 C 5163/04
53 C 5163/04Gericht erster Instanz21.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 53 C 5163/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-21
Aktenzeichen: 53 C 5163/04
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2005:0121.53C5163.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
hat das Amtsgericht Duisburg im vereinfachten Verfahren gemäß § 495 a ZPO am 21.01.2005 durch den Richter für Recht erkannt:
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 97 % und der Beklagten zu 3 % auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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