35 C 2226/05•Amtsgericht Duisburg, 2005-07-06, 35 C 2226/05
Amtsgericht Duisburg, 2005-07-06, 35 C 2226/05
35 C 2226/05Gericht erster Instanz06.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 35 C 2226/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-06
Aktenzeichen: 35 C 2226/05
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2005:0706.35C2226.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 35. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 44,89 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 26.02.2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zugelassen.
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