Amtsgericht Duisburg, 2005-07-06, 35 C 2226/05

35 C 2226/05Gericht erster Instanz06.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 35 C 2226/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-06

Aktenzeichen: 35 C 2226/05

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2005:0706.35C2226.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 35. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 44,89 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 26.02.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

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