53 C 3719/03•Amtsgericht Duisburg, 2005-10-05, 53 C 3719/03
Amtsgericht Duisburg, 2005-10-05, 53 C 3719/03
53 C 3719/03Gericht erster Instanz05.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 53 C 3719/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-05
Aktenzeichen: 53 C 3719/03
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2005:1005.53C3719.03.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.060,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2003 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 83 % und dem Kläger zu 17 % auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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