33 C 3534/05•Amtsgericht Duisburg, 2005-12-09, 33 C 3534/05
Amtsgericht Duisburg, 2005-12-09, 33 C 3534/05
33 C 3534/05Gericht erster Instanz09.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 33 C 3534/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-09
Aktenzeichen: 33 C 3534/05
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2005:1209.33C3534.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 87,56 Euro sowie an dessen Ehefrau ebenfalls 87,56 Euro, jeweils zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.08.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 2/3, der Beklagten zu 1/3 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.