Amtsgericht Duisburg, 2005-12-09, 33 C 3534/05

33 C 3534/05Gericht erster Instanz09.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 33 C 3534/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-09

Aktenzeichen: 33 C 3534/05

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2005:1209.33C3534.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 87,56 Euro sowie an dessen Ehefrau ebenfalls 87,56 Euro, jeweils zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.08.2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 2/3, der Beklagten zu 1/3 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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