Amtsgericht Duisburg, 2006-10-04, 45 C 1795/05

45 C 1795/05Gericht erster Instanz04.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 45 C 1795/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-04

Aktenzeichen: 45 C 1795/05

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2006:1004.45C1795.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 45. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

an den Kläger 677,82 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.12.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu 53 % und der Kläger zu 47 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch den jeweiligen

Vollstreckungsgläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils für den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor seiner Vollstreckung Sicherheitin gleicher Höhe leistet.

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