45 C 1795/05•Amtsgericht Duisburg, 2006-10-04, 45 C 1795/05
Amtsgericht Duisburg, 2006-10-04, 45 C 1795/05
45 C 1795/05Gericht erster Instanz04.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 45 C 1795/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-04
Aktenzeichen: 45 C 1795/05
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2006:1004.45C1795.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 45. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
an den Kläger 677,82 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.12.2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu 53 % und der Kläger zu 47 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch den jeweiligen
Vollstreckungsgläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils für den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor seiner Vollstreckung Sicherheitin gleicher Höhe leistet.
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