51 C 6214/05•Amtsgericht Duisburg, 2006-10-31, 51 C 6214/05
Amtsgericht Duisburg, 2006-10-31, 51 C 6214/05
51 C 6214/05Gericht erster Instanz31.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 51 C 6214/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-31
Aktenzeichen: 51 C 6214/05
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2006:1031.51C6214.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 287,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09. September 2005 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 26,39 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 57 % und die Beklagte zu 43 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Berufung wird nicht zugelassen.
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