Amtsgericht Duisburg, 2006-10-31, 51 C 6214/05

51 C 6214/05Gericht erster Instanz31.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 51 C 6214/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-31

Aktenzeichen: 51 C 6214/05

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2006:1031.51C6214.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 287,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09. September 2005 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 26,39 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 57 % und die Beklagte zu 43 %.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  4. Die Berufung wird nicht zugelassen.

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