Amtsgericht Duisburg, 2007-01-25, 49 C 5022/06

49 C 5022/06Gericht erster Instanz25.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 49 C 5022/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-25

Aktenzeichen: 49 C 5022/06

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2007:0125.49C5022.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 145,00 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 84 % , die Beklagte zu 16 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des gegen sie vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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