49 C 5022/06•Amtsgericht Duisburg, 2007-01-25, 49 C 5022/06
Amtsgericht Duisburg, 2007-01-25, 49 C 5022/06
49 C 5022/06Gericht erster Instanz25.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 49 C 5022/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-25
Aktenzeichen: 49 C 5022/06
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2007:0125.49C5022.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 145,00 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 84 % , die Beklagte zu 16 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des gegen sie vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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