70 C 2886/06•Amtsgericht Duisburg, 2007-06-06, 70 C 2886/06
Amtsgericht Duisburg, 2007-06-06, 70 C 2886/06
70 C 2886/06Gericht erster Instanz06.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 70 C 2886/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-06
Aktenzeichen: 70 C 2886/06
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2007:0606.70C2886.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 290,00 EUR
nebst Zinsen von 5%-Punkten über dem jeweiligen
Basiszins hieraus seit 14.6.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger
zu 9/10 und der Beklagten zu 1/10 auferlegt.
III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch
den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 450,00 EUR
abzuwenden, wenn dieser nicht in gleicher Höhe Sicherheit
leistet.
Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung wegen der Kosten
durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
520,00 EUR abzuwenden, wenn diese nicht in gleicher Höhe
Sicherheit leistet.
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