Amtsgericht Duisburg, 2007-06-27, 45 C 394/07

45 C 394/07Gericht erster Instanz27.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 45 C 394/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-27

Aktenzeichen: 45 C 394/07

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2007:0627.45C394.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 232,74 EUR

nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem

Basiszinssatz auf 312,74 EUR vom 11.10.2006

bis zum 25.10.2006 und auf 232,74 EUR seit dem

26.10.2006 sowie 207,93 EUR vorgerichtliche

Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von

5%-Punkten über dem Basiszinssatz vom 11.10.2006

bis zum 25.10.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 93%

und die Beklagte zu 7% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Voll-

streckung durch die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund

des Urteils für die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin voll-

streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige

Vollstreckungsgläubigerin vor ihrer Vollstreckung Sicherheit

in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.