Amtsgericht Duisburg, 2007-07-19, 45 C 1821/07

45 C 1821/07Gericht erster Instanz19.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 45 C 1821/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-07-19

Aktenzeichen: 45 C 1821/07

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2007:0719.45C1821.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 45. Zivilabteilung

Normen: ZPO §§ 708 Nr. 11, 711, 713

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 116,82 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.09.2006 sowie 10,00 EUR Bearbeitungskosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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