45 C 1821/07•Amtsgericht Duisburg, 2007-07-19, 45 C 1821/07
Amtsgericht Duisburg, 2007-07-19, 45 C 1821/07
45 C 1821/07Gericht erster Instanz19.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 45 C 1821/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-07-19
Aktenzeichen: 45 C 1821/07
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2007:0719.45C1821.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 45. Zivilabteilung
Normen: ZPO §§ 708 Nr. 11, 711, 713
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 116,82 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.09.2006 sowie 10,00 EUR Bearbeitungskosten zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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