62 IN 182/03•Amtsgericht Duisburg, 2007-07-31, 62 IN 182/03
Amtsgericht Duisburg, 2007-07-31, 62 IN 182/03
62 IN 182/03Gericht erster Instanz31.07.2007
Regest
1. Seit dem01.07.2007 sind auch in Insolvenzverfahren, die vor diesem Tag eröffnet worden sind, Bekanntmachungen im Bundesanzeiger gesetzlich nicht mehr vorgesehen. 2. In Konkurs- oder Vergleichssachen bleibt es bei den gesetzlich vorgesehenen Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 62 IN 182/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-31
Aktenzeichen: 62 IN 182/03
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2007:0731.62IN182.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Insolvenzgericht
Normen: InsVereinfG 2007, Art. 3; EGInsO Art. 103c; InsO § 9, § 200 Abs. 2
Leitsätze
-
Seit dem01.07.2007 sind auch in Insolvenzverfahren, die vor diesem Tag eröffnet worden sind, Bekanntmachungen im Bundesanzeiger gesetzlich nicht mehr vorgesehen.
-
In Konkurs- oder Vergleichssachen bleibt es bei den gesetzlich vorgesehenen Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.
Tenor
Die Aufhebung des Verfahrens wird nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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