73 C 1565/07•Amtsgericht Duisburg, 2008-03-13, 73 C 1565/07
Amtsgericht Duisburg, 2008-03-13, 73 C 1565/07
73 C 1565/07Gericht erster Instanz13.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 73 C 1565/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-13
Aktenzeichen: 73 C 1565/07
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2008:0313.73C1565.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 73. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Vollstreckung in gleicher Höhe leistet.
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